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VG Darmstadt, 14.09.2009 - 2 K 348/08 |
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Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 14.09.2009 - 2 K 348/08
- VGH Hessen, 17.02.2010 - 7 E 2900/09
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 17.02.2010 - 7 E 2900/09
Befreiung einer internationalen Organisation von der deutschen Gerichtsbarkeit
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. September 2009 - 2 K 348/08.DA - ist wirkungslos.Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat nach Anhörung der Beteiligten mit Beschluss vom 14. September 2009 - 2 K 348/08.DA - den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht A-Stadt verwiesen.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. September 2009 - 2 K 348/08.DA - aufzuheben.
Im Hinblick auf die sonach gegebene Befreiung der Beklagten von der deutschen Gerichtsbarkeit stellt der Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. September 2009 - 2 K 348/08 - ein einem deutschen Gericht gegenüber der Beklagten verwehrtes gerichtliches Tätigwerden dar, das keine rechtliche Wirkung entfaltet.